10 Euro im Monat vom Staat – vom sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit. Die Frühstartrente soll Kindern ein eigenes Startkapital für die Altersvorsorge geben. Der Kabinettsbeschluss liegt vor, das Gesetzgebungsverfahren läuft. Was Familien zum geplanten Start 2027 schon wissen sollten.
Stellen Sie sich vor, Ihr Kind wird sechs Jahre alt – und der Staat beginnt, jeden Monat 10 Euro für dessen Altersvorsorge anzulegen. Kein Geschenk, das nach ein paar Jahren verbraucht ist, sondern ein langfristig angelegtes Startkapital. Genau das plant die Bundesregierung mit der Frühstartrente. Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschlossen. Für Familien ist das eine bemerkenswerte Nachricht. Zugleich gilt: Das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf das, was bereits fest im Entwurf steht – und auf die Punkte, die im parlamentarischen Verfahren noch geändert werden können.
Was ist die Frühstartrente?
Die Frühstartrente ist nach dem Regierungsentwurf kein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll ein eigenständiges Instrument der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge werden. Der Bund möchte für anspruchsberechtigte Kinder ab dem sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Idee dahinter: Wer sehr früh beginnt, kann von einem besonders langen Anlagezeitraum und dem Zinseszinseffekt profitieren.
Zahlen & Fakten
Wichtig zum Stand 18. August 2026: Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen das Vorhaben noch beraten. Die Frühstartrente ist daher noch kein geltendes Recht. Im Artikel verwenden wir bewusst Formulierungen wie „soll“ und „geplant“ – einzelne Regeln können sich noch ändern.

Der geplante Zeitplan: Für wen soll es losgehen?
Der Start ist nach aktuellem Regierungsentwurf schrittweise vorgesehen. Der Jahrgang 2020 soll rückwirkend für das Jahr 2026 berücksichtigt werden. Ab 2027 soll jeweils der Jahrgang hinzukommen, dessen Kinder gerade sechs Jahre alt werden. In der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums werden für den Start 2027 die Jahrgänge 2020 und 2021 genannt. Entscheidend bleibt: Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens stehen die Regeln endgültig fest.
| Geplante Regel | Was sie für Familien bedeutet | Stand |
|---|---|---|
| 10 € monatlich | 120 € Förderung pro vollem Jahr | Regierungsentwurf |
| Förderzeitraum | Vom sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit | Regierungsentwurf |
| Start | Ab 2027; Jahrgang 2020 rückwirkend für 2026 vorgesehen | noch nicht endgültig |
| Eigener Vertrag | Eltern sollen ein individuelles Altersvorsorgedepot bei einem zugelassenen Anbieter eröffnen können | Regierungsentwurf |
| Kein eigenes Depot | Die Förderung soll in eine staatliche kollektive Anlage fließen | Regierungsentwurf |
| Auszahlung | Grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr | Regierungsentwurf |
Tipp
Verwechseln Sie zwei Reformen nicht: Die Frühstartrente richtet sich an Kinder. Das bereits beschlossene Altersvorsorgedepot ab 2027 betrifft die geförderte private Altersvorsorge Erwachsener und die Nachfolge der klassischen Riester-Rente. Beide Modelle sollen künftig ineinandergreifen – sind aber nicht dasselbe.
Wie soll das Depot funktionieren?
Vorgesehen ist ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot. Das Geld soll also nicht unverzinst auf einem Konto liegen, sondern am Kapitalmarkt angelegt werden. Für individuelle Verträge sieht der Entwurf ein Standarddepot vor: Es soll einfach verständlich sein, einen Effektivkostendeckel von 1 Prozent pro Jahr haben und bis zur Volljährigkeit ohne Abschluss- und Vertriebskosten auskommen. Die staatlichen Beträge soll die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen auszahlen; sie kennt viele Familien bereits aus dem Riester-Verfahren.
Eltern sollen den Vertrag bei einem zugelassenen Anbieter eröffnen können. Wird kein individuelles Depot eingerichtet, soll die Förderung nach den Plänen der Bundesregierung trotzdem nicht verloren gehen: Dann ist eine kollektive Anlage am Kapitalmarkt vorgesehen, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden soll. Das Recht, dieses Startkapital später in einen eigenen Vorsorgevertrag zu übertragen, soll bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres bestehen.
Wichtig zu wissen
Ein Depot am Kapitalmarkt kann im Wert schwanken. Die langfristige Chance auf Rendite ist kein Versprechen für eine bestimmte Entwicklung. Wer Renditebeispiele vergleicht, sollte immer auf Annahmen, Kosten, Inflation und den Zeitpunkt der Auszahlung achten.
Was aus 10 Euro werden kann – und was nicht
Rein rechnerisch summiert sich die staatliche Förderung über zwölf Jahre auf 1.440 Euro. Das Bundesfinanzministerium zeigt in seinem Modell, dass daraus bei einer angenommenen durchschnittlichen Wertentwicklung von 7 Prozent pro Jahr bis zur Volljährigkeit rund 2.200 Euro werden könnten. Ohne weitere Einzahlungen wären daraus bis zum 65. Lebensjahr rund 53.000 Euro möglich. Das sind jedoch nominale Modellwerte vor Inflation und vor der späteren Besteuerung – keine garantierten Beträge.
| Monatliche Zuzahlung der Eltern | Einzahlungen bis 18 | Modellwert mit 18 | Modellwert mit 65 |
|---|---|---|---|
| 0 € | 1.440 € | rund 2.200 € | rund 53.000 € |
| 10 € | 2.880 € | rund 4.400 € | rund 107.000 € |
| 20 € | 4.320 € | rund 6.600 € | rund 160.000 € |
| 50 € | 8.640 € | rund 13.300 € | rund 320.000 € |
Tipp
Die Tabelle übernimmt die Modellannahme des Bundesfinanzministeriums: 7 Prozent durchschnittliche nominale Wertentwicklung pro Jahr, vor Inflation und späterer Besteuerung. Sie ist kein Versprechen. Mit dem Rechner unten können Sie unterschiedliche Sparraten und Renditeannahmen nachvollziehen.
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Können Eltern selbst Geld einzahlen?
Ja, freiwillige Zuzahlungen sind vorgesehen. Der Regierungsentwurf nennt eine Obergrenze von bis zu 6.840 Euro pro Jahr. Ob und in welcher Höhe eine Zuzahlung sinnvoll ist, hängt jedoch nicht allein von einer Projektion bis zum Rentenalter ab. Familien brauchen zuerst einen stabilen Alltagspuffer, einen passenden Versicherungsschutz und eine tragfähige Haushaltsplanung. Erst darüber hinaus kann langfristiges Sparen für Kinder ein Baustein sein.
- Zuerst Reserve schaffen: Unerwartete Ausgaben sollten nicht über Kredit oder den langfristigen Vorsorgetopf finanziert werden müssen.
- Fördermodell verstehen: Die Frühstartrente soll an die reformierte private Altersvorsorge anknüpfen. Vertragsbedingungen erst nach Verfügbarkeit vergleichen.
- Kosten prüfen: Der geplante Kostendeckel von 1 Prozent ist wichtig – aber nicht der einzige Vergleichspunkt.
- Anlagehorizont ernst nehmen: Geld, das vor dem Rentenalter für Ausbildung, Führerschein oder Studium gebraucht wird, gehört nicht in einen dauerhaft gebundenen Vorsorgevertrag.
- Unterlagen aufbewahren: Informationen zum Förderanspruch, zum Anbieter und zu privaten Zuzahlungen sauber dokumentieren.
Welche Fragen sind noch offen?
Der Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt, aber noch nicht der Endpunkt. Im parlamentarischen Verfahren kann sich der Gesetzestext ändern. Besonders aufmerksam sollten Familien auf die endgültigen Anspruchsvoraussetzungen, den konkreten Ablauf der Depoteröffnung, die Produktpalette, die Anlage der kollektiven Lösung und die Informationspflichten der Anbieter achten. Auch die Praxis wird zeigen müssen, wie einfach der Übergang vom Kinderdepot in die spätere private Altersvorsorge tatsächlich funktioniert.
Zahlen & Fakten
Was heute noch nicht möglich ist: Nach dem derzeitigen Stand können Eltern noch kein gefördertes Frühstartrenten-Depot eröffnen. Der Regierungsentwurf sieht einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens 2026 und einen Start 2027 vor. Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, die schon jetzt mit einer „Frühstartrente“ werben und einen schnellen Abschluss verlangen.
Frühstartrente oder klassisches Kinderdepot?
Die Frühstartrente verfolgt einen klaren Zweck: Altersvorsorge. Das bedeutet nach dem Entwurf eine langfristige Bindung bis grundsätzlich zum 65. Lebensjahr. Ein frei verfügbares Kinderdepot kann dagegen andere Ziele abdecken – etwa Ausbildung, Studium oder den ersten Umzug. Welche Form grundsätzlich passt, hängt daher nicht nur von Renditechancen ab, sondern vor allem davon, wann das Geld gebraucht wird und wie flexibel es bleiben muss.
| Frage | Geplante Frühstartrente | Frei verfügbares Sparen für Kinder |
|---|---|---|
| Zweck | Altersvorsorge | Zum Beispiel Ausbildung, Studium oder Start ins Berufsleben |
| Verfügbarkeit | Grundsätzlich erst ab 65 vorgesehen | Je nach Anlageform flexibel verfügbar |
| Staatliche Förderung | 10 € monatlich nach den geplanten Regeln | Keine Frühstartrentenförderung |
| Marktrisiko | Ja, kapitalgedeckt | Abhängig von der gewählten Anlage |
| Wichtige Prüfung | Gesetz, Kosten, Vertragsbedingungen | Risiko, Verfügbarkeit, Kosten und Eigentumsfrage |

Checkliste: Was Eltern jetzt sinnvoll vorbereiten können
- Gesetzesstand verfolgen: Prüfen Sie nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens die endgültigen Regeln auf offiziellen Seiten des Bundesfinanzministeriums und der Deutschen Rentenversicherung.
- Keinen Zeitdruck erzeugen lassen: Vor dem tatsächlichen Start gibt es keinen Anlass, ein angeblich passendes Produkt überstürzt abzuschließen.
- Familienziele trennen: Altersvorsorge, Ausbildungsbudget und Notfallreserve sollten unterschiedliche Töpfe bleiben.
- Kosten und Produktlogik vergleichen: Achten Sie später nicht nur auf Renditeprognosen, sondern auch auf Kosten, Anlagerisiko und Flexibilität.
- Bestehende Vorsorge mitdenken: Prüfen Sie, wie das neue Modell zu Ihren bereits bestehenden Verträgen und Sparzielen passt.
Fazit: Gute Idee, aber noch kein fertiges Produkt
Die Frühstartrente kann ein sinnvoller Impuls sein: Sie bringt Kinder früh mit langfristigem Vermögensaufbau in Berührung und erreicht nach den Plänen der Bundesregierung auch Familien, die kein eigenes Depot eröffnen. Die staatlichen 10 Euro im Monat ersetzen jedoch keine vollständige Altersvorsorge. Ihr größter Wert liegt im frühen Start und im langen Anlagehorizont. Für Eltern heißt das jetzt: informiert bleiben, nicht drängen lassen und erst nach dem finalen Gesetz und den tatsächlichen Vertragsbedingungen entscheiden.
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