Laut GDV wurden 2025 rund 100.000 Wohnungseinbrüche gemeldet – mit einem Durchschnittsschaden von 3.850 Euro. Doch das eigentliche Problem vieler Betroffener ist ein anderes: Ihre Hausratversicherung zahlt nicht den vollen Schaden, weil die Deckungssumme seit Jahren nicht angepasst wurde. Inflation, Neuanschaffungen und gestiegene Möbelpreise haben den tatsächlichen Hausratwert still und leise erhöht – während die Police auf alten Zahlen stehengeblieben ist.
Es ist ein Montag im März. Ein Wasserrohr platzt in der Küche, während Sie im Büro sind. Bis Sie nach Hause kommen, steht die Küche unter Wasser. Herd, Kühlschrank, Spülmaschine – alles hin. Der Schaden: rund 18.000 Euro. Ihre Hausratversicherung prüft den Fall und teilt Ihnen mit: Sie erhalten 12.600 Euro. Warum? Weil Ihre Versicherungssumme nur 70 Prozent des tatsächlichen Hausratwerts abdeckt. Die fehlenden 5.400 Euro zahlen Sie selbst. Willkommen in der Welt der Unterversicherung.
Die Zahlen: Warum Unterversicherung 2026 so verbreitet ist
Unterversicherung in der Hausratversicherung ist kein Einzelfall – sie ist ein strukturelles Problem, das durch die Inflation der letzten Jahre dramatisch verschärft wurde. Viele Haushalte haben ihre Hausratversicherung vor fünf, zehn oder fünfzehn Jahren abgeschlossen. Damals war die Versicherungssumme korrekt berechnet. Seitdem ist viel passiert: Möbel wurden teurer, neue Technik kam ins Haus, die Küche wurde renoviert. Die Police blieb unverändert.
Zahlen & Fakten
GDV-Zahlen 2025: 100.000 Wohnungseinbrüche · Ø Schaden 3.850 € (Höchstwert seit Messbeginn) · +10 % gegenüber Vorjahr · Gesamtschaden: 380 Mio. € · Leitungswasserschäden 2024: über 1,1 Mio. Fälle · Preisindex Hausrat 2026: +1,7 % (Statistisches Bundesamt) · Empfohlene Mindestdeckungssumme: 650–700 € pro m² Wohnfläche (Verbraucherzentrale, 2025)
Der Preisindex für Haushaltsgeräte, Möbel und Einrichtungsgegenstände ist laut Statistischem Bundesamt seit 2020 um insgesamt rund 25 bis 30 Prozent gestiegen. Eine Couch, die 2019 noch 800 Euro kostete, kostet heute leicht 1.100 Euro. Eine Waschmaschine der mittleren Preisklasse: früher 500 Euro, heute 700 Euro. Wer diese Preissteigerungen nicht in seiner Versicherungssumme berücksichtigt hat, ist heute automatisch unterversichert – ohne es zu wissen.
Was Unterversicherung konkret bedeutet: Das Proportionalprinzip
Das Versicherungsrecht kennt das sogenannte Proportionalprinzip: Ist die Versicherungssumme zu niedrig, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig – im Verhältnis der vereinbarten Summe zum tatsächlichen Wert. Das klingt technisch, hat aber drastische Konsequenzen.
| Versicherungssumme (vereinbart) | Tatsächlicher Hausratwert | Unterversicherungsquote | Schaden | Auszahlung | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|---|
| 50.000 € | 70.000 € | 29 % | 10.000 € | 7.143 € | 2.857 € |
| 50.000 € | 100.000 € | 50 % | 20.000 € | 10.000 € | 10.000 € |
| 40.000 € | 65.000 € | 38 % | 15.000 € | 9.231 € | 5.769 € |
| 80.000 € | 80.000 € | 0 % | 25.000 € | 25.000 € | 0 € |
Das Beispiel in der letzten Zeile zeigt: Nur wer korrekt versichert ist, erhält den vollen Schadenersatz. Bei einer 50-prozentigen Unterversicherung – also wenn der tatsächliche Wert doppelt so hoch ist wie die Versicherungssumme – zahlt der Versicherer nur die Hälfte des Schadens. Selbst bei einem kleinen Schaden von 5.000 Euro würde man dann nur 2.500 Euro erhalten. Das ist keine Ausnahme, sondern gängige Vertragspraxis.
Wichtig zu wissen
Unterversicherung trifft nicht nur bei Totalschäden. Selbst bei einem kleinen Einbruchschaden oder einem überschaubaren Wasserschaden kürzt der Versicherer anteilig – wenn die Versicherungssumme nicht stimmt. Viele Versicherte erleben das erst im Schadensfall und sind dann doppelt geschädigt: durch den Schaden selbst und durch die Leistungskürzung.
Die 650-Euro-Regel: Wie Sie Ihre Deckungssumme berechnen
Die Verbraucherzentrale und die meisten Versicherungsexperten empfehlen als Faustregel: mindestens 650 bis 700 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche. Diese Zahl ist nicht willkürlich – sie basiert auf dem durchschnittlichen Wiederbeschaffungswert eines typischen deutschen Haushalts. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung ergibt sich daraus eine empfohlene Mindestversicherungssumme von 52.000 bis 56.000 Euro. Bei einer 120-Quadratmeter-Wohnung: 78.000 bis 84.000 Euro.
| Wohnfläche | Mindestdeckungssumme (650 €/m²) | Empfehlung (700 €/m²) | Mit 10 % Reserve |
|---|---|---|---|
| 50 m² | 32.500 € | 35.000 € | 38.500 € |
| 70 m² | 45.500 € | 49.000 € | 53.900 € |
| 90 m² | 58.500 € | 63.000 € | 69.300 € |
| 120 m² | 78.000 € | 84.000 € | 92.400 € |
| 150 m² | 97.500 € | 105.000 € | 115.500 € |
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Tipp
Planen Sie immer eine Reserve von mindestens 10 Prozent über der Mindestdeckungssumme ein. Diese Reserve deckt zukünftige Neuanschaffungen und Preissteigerungen ab, ohne dass Sie jedes Jahr Ihren Vertrag anpassen müssen. Bei einer 90-m²-Wohnung wäre das eine Versicherungssumme von rund 69.000 statt 58.500 Euro.
Wichtig: Die 650-Euro-Regel ist eine Mindestempfehlung für einen durchschnittlichen Haushalt. Wer hochwertige Einrichtung, teure Elektronik, Designermöbel, Kunstgegenstände, Schmuck oder eine umfangreiche Weinsammlung besitzt, sollte seinen Hausrat individuell bewerten. In solchen Fällen kann die tatsächlich benötigte Versicherungssumme deutlich über dem Pauschalwert liegen.

Der Unterversicherungsverzicht: Die wichtigste Klausel, die kaum jemand kennt
Es gibt eine elegante Lösung für das Unterversicherungsproblem: den sogenannten Unterversicherungsverzicht. Dabei verzichtet der Versicherer darauf, im Schadenfall zu prüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt – vorausgesetzt, die Versicherungssumme liegt mindestens bei der vereinbarten Mindestgrenze (meist 650 Euro pro Quadratmeter). Das bedeutet: Selbst wenn der tatsächliche Hausratwert später höher liegt als die vereinbarte Summe, wird im Schadenfall nicht gekürzt.
Zahlen & Fakten
Unterversicherungsverzicht in der Praxis: Der Versicherer verzichtet auf die anteilige Kürzung, wenn (1) die Versicherungssumme mindestens 650 €/m² Wohnfläche beträgt, (2) alle Wertsachen korrekt angegeben wurden und (3) keine arglistige Täuschung vorliegt. Viele Versicherer bieten diesen Schutz ohne Aufpreis an – er muss aber aktiv vereinbart werden.
Der Unterversicherungsverzicht ist kein automatischer Bestandteil jeder Hausratversicherung. Er muss explizit vereinbart werden – entweder beim Vertragsabschluss oder als Ergänzung zu einem bestehenden Vertrag. Wer seinen aktuellen Vertrag prüft und keinen Unterversicherungsverzicht findet, sollte seinen Versicherer oder Makler kontaktieren. In vielen Fällen lässt sich dieser Schutz ohne Mehrkosten nachträglich einschließen.
Was alles zum Hausrat gehört – und was viele vergessen
Ein häufiger Fehler bei der Berechnung der Versicherungssumme: Viele Menschen unterschätzen den Gesamtwert ihres Hausrats erheblich. Stellen Sie sich vor, Sie müssten nach einem Totalschaden – zum Beispiel durch einen Brand – Ihren gesamten Hausrat neu kaufen. Alles. Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, Sportausrüstung, Werkzeug, Küchenzubehör, Bettwäsche, Dekorationsgegenstände. Die meisten Menschen kommen dabei auf deutlich höhere Summen als erwartet.
- Möbel und Einrichtung: Sofa, Betten, Schränke, Tische, Stühle, Regale
- Unterhaltungselektronik: Fernseher, Soundsystem, Spielkonsolen, Computer, Tablets, Smartphones
- Haushaltsgeräte: Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine, Kühlschrank, Herd, Kaffeemaschine
- Kleidung und Schuhe: Der Gesamtwert eines durchschnittlichen Kleiderschranks liegt bei 3.000–8.000 Euro
- Sportausrüstung: Fahrräder, Ski, Fitnessgeräte – oft unterschätzt
- Wertsachen: Schmuck, Uhren, Bargeld (mit Sublimits beachten!)
- Kunstgegenstände und Antiquitäten: Müssen oft separat angegeben werden
- Heimwerkzeug und Gartengeräte: Häufig vergessen, aber oft mehrere tausend Euro wert
- Musikinstrumente: Gitarren, Klaviere, Synthesizer – besondere Bewertung nötig
Tipp
Erstellen Sie eine Hausratinventur mit Fotos oder Video. Gehen Sie Raum für Raum durch Ihre Wohnung und filmen Sie alles. Bewahren Sie Kaufbelege für teure Anschaffungen auf. Diese Dokumentation ist im Schadensfall Gold wert – sie erleichtert den Schadensnachweis erheblich und beschleunigt die Regulierung.
Dynamische Anpassung: Was die Indexklausel leistet – und was nicht
Viele moderne Hausratversicherungen enthalten eine sogenannte Indexklausel oder Wertsicherungsklausel. Diese sorgt dafür, dass die Versicherungssumme jährlich automatisch angepasst wird – in der Regel auf Basis des Preisindex des Statistischen Bundesamtes. Für 2026 beträgt diese Anpassung laut Statistischem Bundesamt 1,7 Prozent. Das klingt nach einer guten Lösung – und ist es auch, bis zu einem gewissen Grad.
Das Problem: Die Indexklausel passt die Versicherungssumme an die allgemeine Preisentwicklung an. Sie berücksichtigt aber keine individuellen Veränderungen im Haushalt. Wer eine neue Küche für 15.000 Euro eingebaut hat, ein neues Sofa für 2.500 Euro gekauft hat oder hochwertige Elektronik angeschafft hat, muss diese Neuanschaffungen aktiv beim Versicherer melden – die Indexklausel erledigt das nicht automatisch. Außerdem: Wer von Anfang an zu niedrig versichert war, bleibt es auch mit Indexanpassung – die Prozentzahl wird auf eine zu niedrige Basis angewendet.
Wichtig zu wissen
Die Indexklausel ist kein Ersatz für eine korrekte Ausgangsversicherungssumme. Wer mit 40.000 Euro versichert ist, obwohl sein Hausrat 70.000 Euro wert ist, bleibt auch nach zehn Jahren Indexanpassung unterversichert. Die Indexklausel konserviert das Verhältnis – sie korrigiert es nicht.
Die häufigsten Schadenursachen: Wo Unterversicherung besonders teuer wird
Unterversicherung trifft bei allen Schadenarten – aber bei manchen ist sie besonders schmerzhaft. Die drei häufigsten Schadenursachen in der Hausratversicherung sind Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl und Feuerschäden. Bei Leitungswasserschäden sind es laut GDV über 1,1 Millionen Fälle pro Jahr – mehr als zwei Fälle pro Minute in Deutschland. Bei Einbrüchen zählten die Versicherer 2025 rund 100.000 Fälle mit einem Gesamtschaden von 380 Millionen Euro.
| Schadenursache | Häufigkeit (2024/2025) | Ø Schaden | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Leitungswasserschäden | >1,1 Mio. Fälle/Jahr | ca. 1.500–4.000 € | Häufigste Schadenursache; oft auch Folgeschäden |
| Einbruchdiebstahl | 100.000 Fälle (2025) | 3.850 € (Höchstwert) | Stieg 2025 um 10 % gegenüber Vorjahr |
| Feuerschäden | ca. 200.000 Fälle/Jahr | oft >10.000 € | Bei Totalschaden oft existenziell |
| Sturm/Hagel (Hausrat) | ca. 479.000 Fälle (2025) | Ø 2.100 € | Nur bei eindringendem Wasser durch Schäden |
| Einbruchversuch (Vandalism.) | ca. 45 % aller Einbrüche | variabel | Sachschäden auch ohne Diebstahl versichert |
Besonders bei Feuerschäden zeigt sich das Unterversicherungsproblem in seiner ganzen Schärfe: Ein Wohnungsbrand ist häufig ein Totalschaden. Wenn dabei Hausrat im Wert von 80.000 Euro vernichtet wird, die Versicherungssumme aber nur bei 50.000 Euro liegt, fehlen im Ernstfall 30.000 Euro. Das ist kein theoretisches Szenario – es passiert jedes Jahr tausenden Haushalten in Deutschland.
Wertsachen: Sonderregeln und Sublimits beachten
Für bestimmte Wertsachen gelten in der Hausratversicherung besondere Regeln. Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände, Antiquitäten und Pelze sind zwar grundsätzlich mitversichert – aber nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen (Sublimits). Diese Sublimits betragen in Standardpolicen typischerweise 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme. Das bedeutet: Bei einer Versicherungssumme von 60.000 Euro sind Wertsachen nur bis zu 12.000 Euro abgedeckt.
Zahlen & Fakten
Typische Sublimits in der Hausratversicherung (Standardpolicen): Bargeld & Wertpapiere: 1.000–2.000 € · Schmuck, Gold, Edelsteine: bis 20 % der Versicherungssumme · Kunstgegenstände & Antiquitäten: bis 20 % der Versicherungssumme · Fahrräder: 500–1.500 € (ohne Zusatzbaustein) · Wertsachen gesamt: meist 20 % der Versicherungssumme. Achtung: Bei Einbruch müssen Wertsachen in einem Wertbehältnis (Tresor) aufbewahrt worden sein, sonst greift der Versicherungsschutz nicht vollständig.
Wer teure Schmuckstücke, eine Uhrensammlung oder Kunstwerke besitzt, sollte diese separat beim Versicherer angeben und gegebenenfalls einen Zusatzbaustein oder eine separate Wertsachenversicherung abschließen. Gleiches gilt für hochwertige Fahrräder und E-Bikes: In Standardpolicen sind diese oft nur mit niedrigen Sublimits versichert. Ein E-Bike im Wert von 3.500 Euro ist in einer Standardpolice häufig nur mit 500 bis 1.000 Euro abgedeckt.
Checkliste: So prüfen Sie Ihre Hausratversicherung in 5 Schritten
- Schritt 1: Versicherungssumme prüfen – Liegt sie bei mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche? Bei einer 80-m²-Wohnung: mindestens 52.000 Euro.
- Schritt 2: Unterversicherungsverzicht prüfen – Ist dieser explizit in Ihrer Police vereinbart? Falls nicht: beim Versicherer nachfragen.
- Schritt 3: Neuanschaffungen melden – Haben Sie in den letzten Jahren größere Anschaffungen gemacht (neue Küche, Elektronik, Möbel)? Diese müssen gemeldet werden.
- Schritt 4: Wertsachen prüfen – Haben Sie Schmuck, Uhren, Kunstgegenstände oder ein teures Fahrrad? Prüfen Sie die Sublimits und ergänzen Sie ggf. einen Zusatzbaustein.
- Schritt 5: Elementarschutz prüfen – Ist ein Elementarschutz-Baustein eingeschlossen? Ohne diesen sind Schäden durch Überschwemmung und Starkregen nicht abgedeckt.
Tipp
Der schnellste Weg zur Überprüfung: Rufen Sie einfach bei Ihrem Versicherungsmakler an. Ein unabhängiger Makler kann Ihren bestehenden Vertrag in wenigen Minuten prüfen und Ihnen sagen, ob Ihre Deckungssumme noch stimmt – kostenlos und unverbindlich.
Wann lohnt sich ein Tarifwechsel?
Wer seine Hausratversicherung vor mehr als fünf Jahren abgeschlossen hat, sollte nicht nur die Versicherungssumme prüfen, sondern auch den Tarif selbst. Die Hausratversicherung hat sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Moderne Tarife bieten deutlich bessere Leistungen als ältere Policen – oft ohne höhere Prämie. Besonders relevant: der automatische Unterversicherungsverzicht, der Einschluss von Elementarschäden, bessere Deckung für Fahrräder und E-Bikes sowie Schutz für Homeoffice-Ausstattung.
Ein Tarifwechsel lohnt sich besonders, wenn der bestehende Vertrag keinen Unterversicherungsverzicht enthält, die Versicherungssumme deutlich unter dem empfohlenen Wert liegt, Elementarschäden nicht eingeschlossen sind oder die Prämie im Verhältnis zu den Leistungen unverhältnismäßig hoch erscheint. Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir für Sie die aktuellen Tarife von über 100 Versicherern und finden die optimale Lösung für Ihre Situation.
Fazit: Kleine Lücke, großer Schaden
Unterversicherung in der Hausratversicherung ist ein stilles Risiko. Es passiert nichts – bis es passiert. Dann, wenn ein Einbruch, ein Wasserschaden oder ein Brand den Ernstfall auslöst, zeigt sich, ob die Police hält, was sie verspricht. Die gute Nachricht: Das Problem ist leicht zu lösen. Eine kurze Überprüfung der Versicherungssumme, die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts und die Meldung größerer Neuanschaffungen reichen in den meisten Fällen aus, um vollständig geschützt zu sein.
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