Finanzielle Absicherung bei dauerhaften Unfallfolgen – 24 Stunden, weltweit.
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Inhalt
Ratgeber
Die private Unfallversicherung zahlt, wenn ein Unfall zu dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen führt – rund um die Uhr, weltweit und unabhängig davon, ob Sie beruflich oder privat unterwegs sind.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeits- und Wegeunfällen – doch rund 70 % aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit, beim Sport oder zuhause. Genau hier setzt die private Unfallversicherung an: Sie zahlt eine Invaliditätsleistung, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung führt.
Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung oder wahlweise als Unfallrente. Das Geld hilft, das Leben an die neue Situation anzupassen: barrierefreier Umbau, Hilfsmittel, Umschulungen oder einfach finanzielle Sicherheit für die Familie.
💡 Wichtig zu wissen
Die Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt nur bei Unfällen, nicht bei Krankheiten. Beide Produkte ergänzen sich ideal.
Typische Leistungsfälle
Typische Ausschlüsse
Leistungen
Eine gute Unfallversicherung bietet weit mehr als nur eine Einmalzahlung. Diese Bausteine sollten Sie kennen.
Das Herzstück der Unfallversicherung: Eine Einmalzahlung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme.
Die Progression erhöht die Auszahlung überproportional bei schweren Invaliditäten. Bei 225 % Progression und 50 % Invalidität erhalten Sie z. B. das 2,25-fache der Grundsumme.
Statt einer Einmalzahlung kann eine monatliche Rente vereinbart werden – ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist ab 50 %). Ideal für langfristige Absicherung des Lebensunterhalts.
Tägliche Zahlung für jeden Krankenhaustag infolge eines Unfalls. Deckt Mehrkosten ab, die die Krankenkasse nicht übernimmt (z. B. Zuzahlungen, Komfortleistungen).
Übernahme der Kosten für Rettungs- und Bergungseinsätze nach einem Unfall – z. B. Hubschrauberrettung im Gebirge oder auf See. Diese Kosten können schnell mehrere Tausend Euro betragen.
Kostenerstattung für ästhetisch-rekonstruktive Eingriffe nach einem Unfall, die die Krankenkasse nicht übernimmt – z. B. Narbenkorrektur oder Zahnersatz nach Sturz.
Ratgeber
Die Progression ist das wichtigste Kriterium beim Vergleich von Unfallversicherungen. Sie bestimmt, wie viel Sie bei schweren Verletzungen tatsächlich erhalten.
Ohne Progression erhalten Sie bei 50 % Invalidität genau 50 % der Versicherungssumme. Mit einer Progression von 225 % steigt die Auszahlung überproportional: Bei 50 % Invalidität erhalten Sie bereits das 1,5-fache der Grundsumme, bei 100 % Invalidität sogar das 2,25-fache.
Bei einer Progression von 350 % erhalten Sie bei vollständiger Invalidität das 3,5-fache der Grundsumme. Wer eine Versicherungssumme von 100.000 € wählt, erhält im schlimmsten Fall also bis zu 350.000 €.
📌 Unsere Empfehlung
Wählen Sie mindestens 225 % Progression und eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 €. Für Familien mit Kindern oder sportlich aktive Personen empfehlen wir 350 % Progression.
| Invaliditätsgrad | Ohne Progression | 225 % | 350 % |
|---|---|---|---|
| 25 % | 25.000 € | 31.250 € | 37.500 € |
| 50 % | 50.000 € | 75.000 € | 100.000 € |
| 75 % | 75.000 € | 150.000 € | 212.500 € |
| 100 % | 100.000 € | 225.000 € | 350.000 € |
Richtwerte – genaue Berechnung variiert je nach Versicherer und Tarif.
Ratgeber
Die Gliedertaxe legt fest, wie hoch der Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines Körperteils bewertet wird. Sie ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer Auszahlung.
Erleidet ein Versicherter einen Unfall mit dauerhafter Beeinträchtigung, ermittelt der Arzt zunächst den medizinischen Invaliditätsgrad. Anschließend wird dieser mit dem in der Gliedertaxe festgelegten Wert verglichen – maßgeblich ist der höhere Wert.
Bei teilweisem Verlust oder eingeschränkter Funktion wird der Wert anteilig berechnet. Verliert jemand z. B. die Hälfte der Greiffunktion der Hand, wird der halbe Handwert (also 25 % statt 50 %) angesetzt.
Wichtig: Die Gliedertaxe-Werte sind Mindestwerte, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Viele Versicherer bieten in ihren Tarifen verbesserte Gliedertaxen an, die höhere Invaliditätsgrade festlegen – ein wichtiges Qualitätsmerkmal beim Vergleich.
Versicherungssumme: 100.000 €
Progression: 225 %
Verlust des linken Daumens: 20 %
Bei 20 % Invalidität greift die Progression erst ab 25 % – daher hier identisch.
Invaliditätsgrade bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit
| Körperteil | Invaliditätsgrad |
|---|---|
| Arm im Schultergelenk | 70 % |
| Arm bis Ellenbogen | 65 % |
| Arm unterhalb Ellenbogen | 60 % |
| Hand im Handgelenk | 55 % |
| Daumen | 20 % |
| Zeigefinger | 10 % |
| Mittelfinger | 7 % |
| Ringfinger | 5 % |
| Kleiner Finger | 5 % |
| Körperteil | Invaliditätsgrad |
|---|---|
| Bein im Hüftgelenk | 70 % |
| Bein bis Mitte Oberschenkel | 60 % |
| Bein bis Kniegelenk | 50 % |
| Bein bis Mitte Unterschenkel | 45 % |
| Fuß im Fußgelenk | 40 % |
| Große Zehe | 5 % |
| Sonstige Zehe | 2 % |
| Körperteil / Organ | Invaliditätsgrad |
|---|---|
| Auge (vollständiger Sehverlust) | 50 % |
| Gehör (ein Ohr) | 30 % |
| Gehör (beide Ohren) | 60 % |
| Geruchssinn | 10 % |
| Geschmackssinn | 5 % |
| Körperteil / Organ | Invaliditätsgrad |
|---|---|
| Milz | 10 % |
| Niere | 20 % |
| Lunge (ein Flügel) | 25 % |
| Stimme (vollständig) | 30 % |
| Wirbelsäule (schwer) | bis 70 % |
Viele Premiumtarife bieten verbesserte Gliedertaxen, die höhere Invaliditätsgrade als die gesetzlichen Mindestwerte festlegen. So kann z. B. der Verlust eines Auges statt 50 % bis zu 70 % betragen. Beim Vergleich von Unfallversicherungen sollten Sie daher immer auch die Gliedertaxe prüfen – nicht nur den Beitrag.
Ist ein Körperteil nicht vollständig verloren, sondern nur in seiner Funktion eingeschränkt, wird der Invaliditätsgrad anteilig berechnet. Bei 50 % Funktionsverlust des Arms (Gliedertaxe: 70 %) ergibt sich ein Invaliditätsgrad von 35 %. Diese Berechnung erfolgt durch einen unabhängigen Gutachter.
Interaktiv
Wählen Sie das betroffene Körperteil, den Grad des Funktionsverlusts sowie Ihre Versicherungssumme und Progression – und sehen Sie sofort die mögliche Auszahlung.
Arm & Hand
Bein & Fuß
Sinne & Organe
100 % = vollständiger Verlust / vollständige Funktionsunfähigkeit
Mögliche Auszahlung
122.500 €
Einmalzahlung (Richtwert)
Hinweis: Dies ist eine Orientierungsrechnung auf Basis der gesetzlichen Gliedertaxe. Die tatsächliche Auszahlung hängt vom individuellen Tarif, einer ärztlichen Begutachtung und den Vertragsbedingungen Ihres Versicherers ab.
Zielgruppen
Eine private Unfallversicherung ist für viele Personengruppen unverzichtbar – besonders dort, wo der gesetzliche Schutz endet oder gar nicht erst greift.
Tipp: Kinder bis 18 Jahre können in vielen Tarifen beitragsfrei mitversichert werden.
Hinweis: Auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Berufsgenossenschaft ist möglich.
Tipp: Nennen Sie Ihren Sport beim Abschluss, damit er explizit mitversichert ist.
Hinweis: Einige Versicherer begrenzen die Invaliditätsleistung ab einem bestimmten Alter – Bedingungen prüfen.
Eine Familienpolice sichert alle Haushaltsmitglieder ab – oft günstiger als Einzelverträge. Besonders sinnvoll, wenn Kinder im Haushalt leben.
Hohes Berufsunfallrisiko, aber gesetzliche UV deckt nur Arbeitsunfälle. Private UV schließt Freizeitunfälle und verbessert die Gesamtabsicherung.
Gesetzlicher Schutz gilt nur auf dem Ausbildungsweg und am Ausbildungsort. Freizeitunfälle sind nicht abgedeckt – eine private UV füllt diese Lücke.
Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen hat, ist bei dauerhafter Erwerbsminderung durch Unfall bereits gut abgesichert. Die BU zahlt auch bei Krankheit – die UV nur bei Unfall. Beide Produkte ergänzen sich jedoch, da die UV eine Einmalzahlung leistet, die BU eine monatliche Rente.
Wer ein sehr begrenztes Budget hat, sollte die BU priorisieren – sie bietet den umfassenderen Schutz. Die UV ist eine sinnvolle Ergänzung, aber kein vollwertiger Ersatz.
FAQ
Die Berechnung der Invaliditätsleistung wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie ausführliche Antworten – von den Grundlagen bis zu besonderen Situationen.
Persönliche Beratung empfohlen
Die Berechnung der Invaliditätsleistung ist komplex und von vielen individuellen Faktoren abhängig. Gerne erklären wir Ihnen im persönlichen Gespräch, welche Versicherungssumme, Progression und Gliedertaxe für Ihre Situation optimal ist.
FAQ
❓ Was gilt als Unfall im Sinne der Versicherung?
Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt. Krankheiten zählen nicht dazu.
❓ Zahlt die Unfallversicherung auch bei Sportunfällen?
In der Regel ja – außer bei bestimmten Extremsportarten (z. B. Motorrennsport, Freeclimbing). Prüfen Sie den Tarif auf entsprechende Ausschlüsse oder buchen Sie einen Zusatzbaustein.
❓ Wie wird der Invaliditätsgrad festgestellt?
Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der sogenannten Gliedertaxe: Sie legt fest, wie hoch die Beeinträchtigung bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile ist (z. B. Arm = 70 %, Bein = 70 %, Daumen = 20 %).
❓ Wann muss ich einen Unfall melden?
Unfälle müssen in der Regel innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall gemeldet werden, wenn eine Invalidität vorliegt. Melden Sie Unfälle daher frühzeitig bei Ihrem Versicherer.
❓ Brauche ich eine Unfallversicherung, wenn ich eine BU habe?
Beide Produkte ergänzen sich: Die BU zahlt bei Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, die UV zahlt eine Einmalleistung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung durch Unfall. Wer beides hat, ist optimal abgesichert.
❓ Ist die Unfallversicherung steuerlich absetzbar?
Beiträge zur privaten Unfallversicherung können als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) steuerlich geltend gemacht werden – bis zu den gültigen Höchstbeträgen.
Noch Fragen? Wir beraten Sie persönlich – kostenlos und unverbindlich.
Risikolebensversicherung
Finanzielle Absicherung Ihrer Familie im Todesfall.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Einkommensschutz bei Berufsunfähigkeit – die wichtigste Vorsorge neben der Rente.
Grundfähigkeitsversicherung
Alternative zur BU – schützt bei Verlust grundlegender Fähigkeiten.
Sterbegeldversicherung
Finanzielle Absicherung für Bestattungskosten – Entlastung für Ihre Angehörigen.
Baumgärtner Versicherungen · Calw
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